Rechtssichere Werbung – so vermeiden Sie Abmahnungen in der ästhetischen Medizin (HWG)

Digitale Werbung ist für ästhetische und dermatologische Praxen sowie Schönheitskliniken ein wichtiger Hebel zur Patientengewinnung. Doch das Heilmittelwerbegesetz (HWG) und andere rechtliche Vorgaben setzen enge Grenzen. Wer diese nicht beachtet, riskiert Abmahnungen, Bußgelder oder einen erheblichen Image-Schaden.

Um Ihnen Klarheit zu verschaffen, erhalten Sie hier eine Übersicht darüber, was erlaubt ist, welche typischen Fehler Kliniken machen und wie Sie Ihre Werbung rechtssicher und gleichzeitig wirkungsvoll gestalten.


Was ist erlaubt – und was nicht?

Erlaubt:

  • Sachliche Informationen über Behandlungen (z. B. Methoden, Ablauf, Risiken, Alternativen)
  • Bilder und Videos , sofern sie keine unrealistischen Erwartungen wecken
  • Erfahrungsberichte von Patienten , wenn sie authentisch und nicht übertrieben sind
  • Verweise auf Zertifikate, wissenschaftliche Studien oder Qualifikationen
  • Werbung für ästhetische Eingriffe ohne medizinische Indikation

Nicht erlaubt:

  • Vorher-Nachher-Bilder in der Patientenwerbung (außer für Fachkreise)
  • Heilsversprechen oder Garantien („In nur einer Sitzung faltenfrei“)
  • Werbung mit Angst oder Druck („Lassen Sie sich jetzt behandeln, bevor es zu spät ist“)
  • Vergleichende Werbung, die andere Anbieter abwertet
  • Rabattaktionen und Sonderangebote , wenn sie den Eindruck einer medizinischen Notwendigkeit vermitteln

Typische Fehler, die zu Abmahnungen führen

1. Vorher-Nachher-Bilder – warum sie nicht erlaubt sind

Viele Kliniken nutzen Vorher-Nachher-Fotos, um die Effektivität ihrer Behandlungen zu verdeutlichen. Doch das HWG verbietet diese Form der Werbung für Patienten, da sie zu überzogenen Erwartungen führen kann.

Alternative:

  • Anonymisierte Skizzen oder Illustrationen
  • Neutrale Bildmotive, die eine Behandlungssituation darstellen

2. Übertriebene Werbeversprechen

Werbeanzeigen mit Formulierungen wie „Garantiert faltenfrei“ oder „Schmerzfreie Behandlung in nur einer Sitzung“ sind problematisch. Jede medizinische Behandlung hat individuelle Ergebnisse, die nicht pauschal vorhergesagt werden können.

Alternative:

  • „Sanfte Methoden zur Hautverjüngung“
  • „Moderne Technologien für ein frisches Hautbild“

3. Preisaktionen und Rabatte – wo die Grenze liegt

Preisnachlässe oder Sonderangebote sind im Gesundheitsbereich besonders heikel. Werbung wie „Jetzt 50 % auf alle ästhetischen Behandlungen“ kann als unzulässige Einflussnahme gewertet werden.

Alternative:

  • „Transparente Preisgestaltung – individuelle Beratung zu Kosten und Möglichkeiten“
  • „Erfahren Sie mehr über unsere Behandlungsoptionen in einem persönlichen Gespräch“

So gestalten Sie Ihre Werbung rechtssicher und wirkungsvoll

  • Nutzen Sie sachliche und informative Werbetexte , die Patienten aufklären, statt sie emotional zu beeinflussen
  • Lassen Sie Ihre Anzeigen juristisch prüfen , insbesondere wenn es um neue Kampagnen oder Werbeformate geht
  • Vermeiden Sie aggressive Verkaufsstrategien und setzen Sie auf eine hochwertige Positionierung
  • Platzieren Sie sich als Experten , indem Sie auf Fachkompetenz und nachweisbare Erfolge setzen

Fazit

Rechtssichere Werbung in der ästhetischen Medizin ist ein Balanceakt zwischen Effektivität und juristischer Konformität . Die wichtigste Regel lautet: Klarheit statt Übertreibung, Kompetenz statt Verkaufsdruck. Wer sich an die gesetzlichen Vorgaben hält, kann dennoch gezielt hochwertige Patienten ansprechen und langfristig Vertrauen aufbauen.

Falls Sie sich unsicher sind, welche Werbestrategien für Ihre Praxis erlaubt sind und gleichzeitig maximal effektiv bleiben, empfehlen wir eine rechtliche Prüfung oder eine strategische Beratung. Bei Interesse können tragen Sie sich gerne eine kostenlose Potenzialanalyse vereinbaren, um mögliche Optimierungspotenziale in Ihrer Klinikwerbung zu besprechen. Unser Online-Marketing-Experte Dominik von Falkenhausen und sein Team nehmen sich sehr gerne Zeit für Sie.