Rechtssichere Werbung in der ästhetischen Medizin – Das Heilmittelwerbegesetz (HWG) einfach umsetzbar erklärt

Als Inhaber einer Schönheitsklinik oder Praxis in der ästhetischen oder dermatologischen Medizin wissen Sie, wie essenziell Marketing für die Gewinnung neuer Premium – Patienten ist. Doch die Werbung für medizinische Behandlungen unterliegt in Deutschland strengen gesetzlichen Vorgaben – vor allem durch das Heilmittelwerbegesetz (HWG). Verstöße können schnell zu Abmahnungen oder empfindlichen Strafen führen. Dieser Artikel hilft Ihnen, sicher zu werben und dabei rechtlich abgesichert zu bleiben.


Was ist das HWG und warum gibt es das Gesetz?

Das Heilmittelwerbegesetz (HWG) wurde eingeführt, um Patienten vor irreführenden oder unwahren Aussagen in der medizinischen Werbung zu schützen. Es soll verhindern, dass medizinische Verfahren oder Produkte als risikofrei oder garantiert erfolgreich beworben werden, wenn dies nicht wissenschaftlich belegbar ist. Besonders in der ästhetischen Medizin sind die Regelungen strikt, da viele Behandlungen rein kosmetischer Natur sind und keine medizinische Notwendigkeit haben.


Was ist erlaubt, was nicht? Praktische Beispiele

Erlaubte Werbung:

  • Neutrale & sachliche Information: “Unsere Praxis bietet minimalinvasive Behandlungen zur Hautverjüngung an.”

  • Hinweise auf wissenschaftliche Studien: (mit Quellenangabe) “Studien zeigen, dass Hyaluronsäure-Injektionen das Hautbild verbessern können.”

  • Bilder von Praxis & Behandlungsteams (aber ohne Vorher-Nachher-Vergleiche)

  • Erfahrungsberichte nur, wenn diese objektiv und neutral formuliert sind

Verbotene Werbung:

  • Irreführende Heilversprechen: “100 % faltenfreie Haut nach einer einzigen Behandlung!”

  • Vergleichende Vorher-Nachher-Bilder (ohne medizinische Notwendigkeit)

  • Angstmachende oder aggressive Werbung: “Ohne diese Behandlung riskieren Sie frühe Hautalterung!”

  • Verharmlosung von Risiken: “Keinerlei Nebenwirkungen – absolut sicher!”


So setzen Sie rechtssicheres Marketing um

  1. Sachliche & faktenbasierte Kommunikation – keine übertriebenen Heilsversprechen

  2. Transparenz & Ehrlichkeit – keine Verharmlosung von Risiken

  3. Studien als Grundlage nutzen – immer mit nachvollziehbarer Quelle

  4. Werbematerial professionell prüfen lassen – um Abmahnungen zu vermeiden


Fazit: Sicher werben & Patienten gewinnen

Das HWG setzt enge Grenzen für Werbung in der ästhetischen Medizin. Wer sich jedoch an diese Vorgaben hält, kann trotzdem erfolgreich neue Patienten gewinnen, ohne rechtliche Risiken einzugehen. Falls Sie unsicher sind, ob Ihre Werbung HWG-konform ist oder Sie allgemein Interesse an einer rechtskonformen, aber effektiven automatisierten Premium-Neupatientengewinnung haben, so sprechen Sie uns an! Unser Team um unseren Online-Marketing-Experten Dominik von Falkenhausen hilft Ihnen gerne bei einer rechtssicheren und konvertierungsstarken Umsetzung. Tragen Sie sich hierzu jetzt für eine kostenlose Potenzialanalyse sein.